Das statistische Konzept der Kultur- und Kreativwirtschaft schließt sich den definitorischen Grundlagen des zweiten Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftsberichtes an sowie den Empfehlungen der Wirtschaftsministerkonferenz zum „Leitfaden zur Erfassung von statistischen Daten für die Kultur-und Kreativwirtschaft (2016)“. Neu eingeführt werden die Themen Unternehmenstypologie, Soloselbstständigkeit und Berechnungsbasis der Bruttowertschöpfung.
Umsatz
Als Datenquelle für die Ermittlung des Umsatzvolumens dient die Umsatzsteuerstatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik und des Statistischen Bundesamts. Hierbei werden Umsätze von Selbstständigen und Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 17.500 Euro (ab dem Jahr 2020: 22.000 Euro) ausgewiesen. Aktuell liegen die Umsätze von 2018 bis 2022 vor. Für den Kernbereich wurden keine Schätzungen vorgenommen. Lediglich die Gruppe der Mini-Selbstständigen wurde mittels Umsatzsteuerstatistik-Veranlagungen und Trendfortschreibung geschätzt. Alle Umsatzdaten wurden in nominalen und nicht in realen Werten angegeben. Diese Vorgehensweise ermöglicht einen Vergleich über die verschiedenen Länder und Berichte.
Selbstständige und Unternehmen
Unter diesem Begriff werden sowohl Ein-Personen-Unternehmen als auch klein- und mittelständische Unternehmen sowie Großunternehmen erfasst. Die Angaben zu den Selbstständigen und den Unternehmen stammen aus der Umsatzsteuerstatistik-Voranmeldungen.
Unternehmenstypologie
Zur Bildung einer Unternehmenstypologie wurden folgende Umsatzgrößenklassen gebildet: Soloselbstständige mit Umsätzen von 17.500/22.000 bis 250.000 Euro, Kleinstunternehmen mit Umsätzen von 250.000 bis 2 Millionen Euro, kleine Unternehmen mit Umsätzen von 2 Millionen bis 10 Millionen Euro, mittlere und große Unternehmen ab 10 Millionen Euro.
Soloselbstständige
Als Soloselbstständige werden im Rahmen dieser statistischen Analyse diejenigen Selbstständigen bezeichnet, die keine festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen (vgl. zu Definition des Statistischen Bundesamtes). Es wurden folgende vier Teilgruppen unterschieden:
• Zu den Mini-(Solo-)Selbstständigen zählen Selbstständige mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro (ab 2020: 22.000 Euro).
• Selbstständige in der Umsatzgrößenklasse 17.500/22.000 Euro bis 50.000 Euro mit einem durchschnittlichen Umsatz von ungefähr 35.000 Euro können sich in wirtschaftlicher Hinsicht keine festen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter leisten. Sie werden als kleine Soloselbstständige bezeichnet.
• Die gleiche Annahme gilt für die Selbstständigen in der Umsatzgrößenklasse 50.000 Euro bis 100.000 Euro mit einem durchschnittlichen Umsatz von ungefähr 75.000 Euro. Sie werden als mittlere Soloselbstständige bezeichnet.
• Die Selbstständigen in der Umsatzgrößenklasse 100.000 Euro bis 250.000 Euro mit einem Durchschnittsumsatz von 150.000 Euro könnten prinzipiell Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanzieren. Es wird jedoch unterstellt, dass die Selbstständigen auch dieser Gruppe überwiegend ohne weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter arbeiten, deshalb werden auch sie zu den Soloselbstständigen gezählt und als größere Soloselbstständige bezeichnet.
Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte bzw. Minijobber umfassen Personen in Arbeitsverhältnissen mit einem niedrigen Lohn (bis zum September 2022 waren dies max. 450 Euro/Monat) oder mit einer kurzen Dauer. Diese Personengruppe wird innerhalb der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni der untersuchten Jahre erhoben.
Erwerbstätige
Erwerbstätige umfassen Selbstständige und Unternehmen, Mini-Selbstständige, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Sofern nur Selbstständige, Unternehmen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte dargestellt sind, werden die Begriffe „Kernbereich“ verwendet. Die Bezeichnung „Minibereich“ umfasst die Mini-Selbstständigen und geringfügig Beschäftigten.
Mini-Selbstständige (Schätzung)
Die Berechnung der Mini-Selbstständigen wurde nicht mehr in absoluten Zahlen aus der Umsatzsteuerstatistik-Veranlagung entnommen, sondern als prozentualer Anteilswert übernommen. So wurde die Anzahl der Selbstständigen bis 17.500 Euro Jahresumsatz ins Verhältnis zur Anzahl der Selbstständigen ab 17.500 Euro Jahresumsatz gesetzt. Dieser Anteilswert wurde mit der Zahl der Selbstständigen ab 17.500 Euro Jahresumsatz aus der Umsatzsteuerstatistik multipliziert und als Ausgangsbasis für die Schätzung der Mini-Selbstständigen verwendet. Die so berechneten Schätzwerte für die Mini-Selbstständigen sind in der Regel niedriger als die früheren Schätzwerte auf absoluter Basis.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SVB)
Diese Bezugsgröße beschreibt Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Die Datenbasis bildet die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni der jeweils untersuchten Jahre.
Bruttowertschöpfung
Die Schätzwerte der Bruttowertschöpfung werden nicht mehr nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, sondern nach einer neuen Wertschöpfungsstatistik der „Bereichsübergreifenden Unternehmensstatistik“ ermittelt. Diese vom Statistischen Bundesamt Anfang 2024 erstmals veröffentlichte Datenquelle hat mehrere Vorteile: Sie ermöglicht einen fachlich feineren Zugriff auf Wertschöpfungsdaten in 4-Steller-Gliederung (bisher nur 2-Steller). Dies ist für die Analyse der Kultur- und Kreativwirtschaft von Bedeutung, da diese Branche sehr fein gegliedert ist. Für 59 der 63 Einzelbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft können nun Daten direkt aus der Wertschöpfungsstatistik entnommen werden. Darüber hinaus stellt die neue Statistik Wertschöpfungsdaten auch für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung, was auch für die kleinbetrieblich geprägte Kultur- und Kreativwirtschaft eine wertvolle Ergänzung darstellt. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes entspricht die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten der Bruttowertschöpfung abzüglich sonstiger indirekter Steuern zuzüglich Subventionen. Daher liegen diese Wertschöpfungsdaten grundsätzlich unter den Werten, die in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen veröffentlicht werden.