Das statistische Konzept der Kultur- und Kreativ­wirtschaft schließt sich den definitorischen Grund­lagen des zweiten Bayerischen Kultur- und Kreativwirt­schaftsberichtes an sowie den Empfehlungen der Wirtschaftsministerkonferenz zum „Leitfaden zur Erfassung von statistischen Daten für die Kultur-und Kreativwirtschaft (2016)“. Neu eingeführt werden die Themen Unternehmenstypologie, Soloselbstständigkeit und Berechnungsbasis der Bruttowertschöpfung.

Umsatz

Als Datenquelle für die Ermittlung des Umsatz­volumens dient die Umsatzsteuerstatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik und des Statistischen Bundesamts. Hierbei werden Umsätze von Selbstständigen und Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 17.500 Euro (ab dem Jahr 2020: 22.000 Euro) ausgewiesen. Aktuell liegen die Umsätze von 2018 bis 2022 vor. Für den Kernbereich wurden keine Schätzungen vorgenommen. Lediglich die Gruppe der Mini-Selbstständigen wurde mittels Umsatz­steuerstatistik-Veranlagungen und Trendfort­schreibung geschätzt. Alle Umsatzdaten wurden in nominalen und nicht in realen Werten angegeben. Diese Vorgehensweise ermöglicht einen Vergleich über die verschiedenen Länder und Berichte.

Selbstständige und Unternehmen

Unter diesem Begriff werden sowohl Ein-Perso­nen-Unternehmen als auch klein- und mittel­ständische Unternehmen sowie Großunternehmen erfasst. Die Angaben zu den Selbstständigen und den Unternehmen stammen aus der Umsatzsteu­erstatistik-Voranmeldungen.

Unternehmenstypologie

Zur Bildung einer Unternehmenstypologie wurden folgende Umsatzgrößenklassen gebildet: Solo­selbstständige mit Umsätzen von 17.500/22.000 bis 250.000 Euro, Kleinstunternehmen mit Um­sätzen von 250.000 bis 2 Millionen Euro, kleine Unternehmen mit Umsätzen von 2 Millionen bis 10 Millionen Euro, mittlere und große Unternehmen ab 10 Millionen Euro.

Soloselbstständige

Als Soloselbstständige werden im Rahmen dieser statistischen Analyse diejenigen Selbstständigen bezeichnet, die keine festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen (vgl. zu Definition des Statistischen Bundesamtes). Es wurden folgende vier Teilgruppen unterschieden:

• Zu den Mini-(Solo-)Selbstständigen zählen Selbstständige mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro (ab 2020: 22.000 Euro).

• Selbstständige in der Umsatzgrößenklasse 17.500/22.000 Euro bis 50.000 Euro mit einem durchschnittlichen Umsatz von ungefähr 35.000 Euro können sich in wirtschaftlicher Hinsicht keine festen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter leisten. Sie werden als kleine Solo­selbstständige bezeichnet.

• Die gleiche Annahme gilt für die Selbstständigen in der Umsatzgrößenklasse 50.000 Euro bis 100.000 Euro mit einem durchschnittlichen Umsatz von ungefähr 75.000 Euro. Sie werden als mittlere Soloselbstständige bezeichnet.

• Die Selbstständigen in der Umsatzgrößenklas­se 100.000 Euro bis 250.000 Euro mit einem Durchschnittsumsatz von 150.000 Euro könnten prinzipiell Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanzieren. Es wird jedoch unterstellt, dass die Selbstständigen auch dieser Gruppe überwiegend ohne weitere Mitarbeiterin­nen oder Mitarbeiter arbeiten, deshalb werden auch sie zu den Soloselbstständigen gezählt und als größere Soloselbstständige bezeichnet.

Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte bzw. Minijobber um­fassen Personen in Arbeitsverhältnissen mit einem niedrigen Lohn (bis zum September 2022 waren dies max. 450 Euro/Monat) oder mit einer kurzen Dauer. Diese Personengruppe wird innerhalb der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni der untersuchten Jahre erhoben.

Erwerbstätige

Erwerbstätige umfassen Selbstständige und Unter­nehmen, Mini-Selbstständige, sozialversicherungs­pflichtig Beschäftigte und geringfügig Beschäf­tigte. Sofern nur Selbstständige, Unternehmen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte dargestellt sind, werden die Begriffe „Kernbe­reich“ verwendet. Die Bezeichnung „Minibereich“ umfasst die Mini-Selbstständigen und geringfügig Beschäftigten.

Mini-Selbstständige (Schätzung)

Die Berechnung der Mini-Selbstständigen wurde nicht mehr in absoluten Zahlen aus der Umsatz­steuerstatistik-Veranlagung entnommen, sondern als prozentualer Anteilswert übernommen. So wurde die Anzahl der Selbstständigen bis 17.500 Euro Jahresumsatz ins Verhältnis zur Anzahl der Selbstständigen ab 17.500 Euro Jahresumsatz gesetzt. Dieser Anteilswert wurde mit der Zahl der Selbstständigen ab 17.500 Euro Jahresumsatz aus der Umsatzsteuerstatistik multipliziert und als Ausgangsbasis für die Schätzung der Mini-Selbst­ständigen verwendet. Die so berechneten Schätz­werte für die Mini-Selbstständigen sind in der Regel niedriger als die früheren Schätzwerte auf absoluter Basis.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SVB)

Diese Bezugsgröße beschreibt Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach­gehen. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeit­soldaten sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Die Datenbasis bildet die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni der jeweils untersuchten Jahre.

Bruttowertschöpfung

Die Schätzwerte der Bruttowertschöpfung wer­den nicht mehr nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, sondern nach einer neuen Wertschöpfungsstatistik der „Bereichsübergreifen­den Unternehmensstatistik“ ermittelt. Diese vom Statistischen Bundesamt Anfang 2024 erstmals veröffentlichte Datenquelle hat mehrere Vorteile: Sie ermöglicht einen fachlich feineren Zugriff auf Wertschöpfungsdaten in 4-Steller-Gliederung (bisher nur 2-Steller). Dies ist für die Analyse der Kultur- und Kreativwirtschaft von Bedeutung, da diese Branche sehr fein gegliedert ist. Für 59 der 63 Einzelbranchen der Kultur- und Kreativwirt­schaft können nun Daten direkt aus der Wert­schöpfungsstatistik entnommen werden. Darüber hinaus stellt die neue Statistik Wertschöpfungs­daten auch für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung, was auch für die kleinbetrieblich geprägte Kultur- und Kreativwirtschaft eine wert­volle Ergänzung darstellt. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes entspricht die Brutto­wertschöpfung zu Faktorkosten der Bruttowert­schöpfung abzüglich sonstiger indirekter Steuern zuzüglich Subventionen. Daher liegen diese Wert­schöpfungsdaten grundsätzlich unter den Werten, die in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnun­gen veröffentlicht werden.