Umsatz- und Erwerbstätigkeit

Die bayerische Musikwirtschaft erwirtschaftete im Jahr 2022 einen Umsatz von 2,8 Milliarden Euro, das waren 5,9 Prozent des Umsatzes der bayerischen KKW. Der Umsatz je Unternehmen lag im Durchschnitt bei 1,2 Millionen Euro. Damit wurde ein Drittel, das sind 31,2 Prozent, aller Umsätze der deutschen Musikwirtschaft von bayerischen Unternehmen erwirtschaftet.

Die bayerische Musikwirtschaft beschäftigte 2022 rund 12.600 Erwerbstätige, das waren 3,8 Prozent aller Erwerbstätigen der bayerischen KKW. Damit hatte sie einen Anteil von 18,8 Prozent an der Gesamterwerbstätigkeit der Musikwirtschaft in Deutschland.

Abbildung 5
Entwicklung der Musikwirtschaft in
Bayern und Deutschland
2018 – 2022, Index 2018 = 1001

Erwerbstätige

2022

Umsatz

Euro, 2022

Die Musikwirtschaft musste in der Coronakrise die zweithöchsten Einbrüche in der KKW hinnehmen, der Umsatz brach im Jahr 2020 gegenüber 2019 um 21,7 Prozent ein. Bis zum Jahr 2022 konnte sich der Umsatz jedoch wieder erholen und sogar um überdurchschnittliche 35,0 Prozent zulegen. Damit wies die Umsatzentwicklung über den gesamten Zeitraum ein Plus von 7,3 Prozent auf. Im Vergleich zur bayerischen Musikwirtschaft musste die Branche auf Bundesebene einen noch stärkeren Umsatzeinbruch hinnehmen. Allerdings konnte auch sie im Jahr 2022 ein deutliches Umsatzplus von 4,1 Prozent über den gesamten Zeitraum erzielen.

Die Zahl der Erwerbstätigen im Kernbereich der Musikwirtschaft ist in der Coronakrise deutlich weniger stark eingebrochen als der Umsatz. Allerdings wurde das Ausgangsniveau des Jahres 2018 noch nicht wieder erreicht. Über den gesamten Zeitraum ging die Beschäftigung um 3,0 Prozent zurück.


Abbildung 6
Entwicklung der Soloselbstständigkeit in der Musikwirtschaft in Bayern
2018–2022, Index 2018 = 1002

Entwicklung der Soloselbstständigkeit

Die Musikwirtschaft hat während der Coronakrise einen noch nie dagewesenen Rückschlag erlebt. Im Untersuchungszeitraum vom Jahr 2018 bis zum Jahr 2021 schrumpfte die Zahl der Selbstständigen und Unternehmen von knapp 3.000 auf rund 2.100. Das war ein Verlust von knapp 30 Prozent. Insbesondere die kleinen Soloselbstständigen wurden am härtesten getroffen. Im Vergleich der Jahre 2018 bis 2020 verringerte sich ihre Anzahl um 35 Prozent. Dieser Trend hielt an: Im Jahr 2021 waren bereits 40 Prozent nicht mehr aktiv im Markt. Vor allem freischaffende Komponistinnen und Komponisten, Instrumentenbauerinnen und -bauer, kleine Clubs und Konzertveranstalterinnen und -veranstalter mussten ihre Tätigkeit aufgeben. Ob und wie ein Neustart für sie möglich sein wird, ist noch unklar.

In den Gruppen der mittleren und größeren Soloselbstständigen haben zwar auch viele ihre Einkommensquelle verloren, aber die Entwicklung bis zum Jahr 2021 deutet bei den mittleren Soloselbstständigen zumindest auf eine Stabilisierung des Negativtrends hin. Bei den größeren Soloselbstständigen und den Unternehmen war bereits ein Wachstum von 1 bis 3 Prozent zu verzeichnen.

  1. Abb. 5 Hinweis Kernerwerbstätige = Summe aus Zahl der Umsatzsteuerpflichtigen ab 17.500/22.000 Euro Umsatz und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Quellen Umsatzsteuerstatistik, Destatis, LfStat Bayern; Beschäftigungsstatistik, Bundesagentur für Arbeit; eigene Schätzungen und Berechnungen, Michael Söndermann/Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln. ↩︎
  2. Abb. 6 Hinweis *Rückgang der Zahlen bei den kleinen Soloselbstständigen im Jahr 2020 ist teilweise durch die statistische Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro bedingt. Umsatzgrößenklassen: kleine Soloselbstständige (17.500/22.000 – 50.000 Euro); mittlere Soloselbstständige (50.000 – 100.000 Euro); größere Soloselbstständige (100.000 – 250.000 Euro); große Selbstständige & Unternehmen ab 250.000 Euro Umsatz. Quelle Umsatzsteuerstatistik-Sonderauswertung, LfStat Bayern; eigene Schätzungen und Berechnungen, Michael Söndermann/Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln. ↩︎