Umsatz- und Erwerbstätigkeit
Im bayerischen Pressemarkt wurde im Jahr 2022 ein Umsatz von 4,3 Milliarden Euro erwirtschaftet, das waren 8,9 Prozent der KKW. Pro Unternehmen wurde 2022 ein Umsatz von 981.800 Euro erzielt. Der Anteil des bayerischen Pressemarktes am bundesweiten Umsatzvolumen betrug 16,1 Prozent. Der Pressemarkt in Bayern beschäftigte im Jahr 2022 rund 34.200 Erwerbstätige, das entsprach 10,3 Prozent der bayerischen KKW. Sein Anteil am bundesweiten Pressemarkt betrug 19,0 Prozent.
Erwerbstätige
34.200
2022
Umsatz
4,3 Mrd.
Euro, 2022
Die Marktsituation der deutschen Presselandschaft ist seit längerem in einer strukturell schwierigen Phase. Auch der bayerische Pressemarkt musste im Vergleichszeitraum 2018 bis 2022 sowohl Umsatz- als auch Beschäftigungsrückgänge hinnehmen. Das Umsatzvolumen sank in Bayern um 12,7 Prozent und im Bundesgebiet um 10,1 Prozent.
Die Kernbeschäftigung sank in Bayern noch deutlicher um 14,1 Prozent und im Bundesgebiet um 12,8 Prozent.
Entwicklung der Soloselbstständigkeit
Im Zeitraum von 2018 bis zum Jahr 2021 schrumpfte die Zahl der Selbstständigen und Unternehmen von rund 5.500 auf knapp 4.400. Das war ein Verlust von etwas mehr als 20 Prozent. Die mittleren und größeren Soloselbstständigen zeigten einen ähnlichen Entwicklungsverlauf. Sie schrumpften um rund 16 Prozent während der Coronakrise. Anschließend zeigten sie einen leicht ansteigenden bzw. stagnierenden Verlauf. Die großen Selbstständigen und Unternehmen mussten einen kontinuierlichen Abwärtstrend hinnehmen, der bereits vor der Coronakrise begann und vorwiegend strukturelle Gründe hat. Ihre Einbußen betrugen im Vergleichszeitraum 12 Prozent.
Die kleinen Soloselbstständigen, die in diesem Teilmarkt wiederum die größte Teilgruppe stellen, brachen in der Coronakrise um 22 Prozent ein. Auch anschließend mussten sie starke Verluste hinnehmen, insgesamt hatten sie Einbußen von mehr als 32 Prozent. Besonders betroffen waren die selbstständigen Journalistinnen und Journalisten.
Es ist nicht abzusehen, dass sich diese Bestandszahlen in absehbarer Zeit erholen werden.
- Abb. 21 Hinweis Kernerwerbstätige = Summe aus Zahl der Umsatzsteuerpflichtigen ab 17.500/22.000 Euro Umsatz und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Quellen Umsatzsteuerstatistik, Destatis, LfStat Bayern; Beschäftigungsstatistik, Bundesagentur für Arbeit; eigene Schätzungen und Berechnungen, Michael Söndermann/Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln. ↩︎
- Abb. 22 Hinweis *Rückgang der Zahlen bei den kleinen Soloselbstständigen im Jahr 2020 ist teilweise durch die statistische Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro bedingt. Umsatzgrößenklassen: kleine Soloselbstständige (17.500/22.000 – 50.000 Euro); mittlere Soloselbstständige (50.000 – 100.000 Euro); größere Soloselbstständige (100.000 – 250.000 Euro); große Selbstständige & Unternehmen ab 250.000 Euro Umsatz. Quelle Umsatzsteuerstatistik-Sonderauswertung, LfStat Bayern; eigene Schätzungen und Berechnungen, Michael Söndermann/Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln. ↩︎