Tabelle 3: Unternehmenstypologie der Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern nach Größenklassen 2018/20211
Die Unternehmenstypologie der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern
Insgesamt waren im Jahr 2021 rund 41.300 Soloselbstständige und Unternehmen in der bayerischen KKW tätig. Dieser hohe Anteil an Soloselbstständigen war für die Branche prägend. Die KKW in Bayern zeigte damit eine interessante Struktur, in der die Soloselbstständigkeit stark vertreten ist. Rund 77 Prozent der Selbstständigen und Unternehmen oder 31.900 arbeiteten als Soloselbstständige ohne feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie waren in verschiedenen künstlerischen und kreativen Bereichen tätig, von Künstlerateliers über Musik- und Tonstudios bis hin zu Design- und Architekturbüros. Die Umsätze variierten dabei erheblich.
Rund 19 Prozent oder knapp 7.700 Unternehmen in der KKW zählten zur Kategorie der Kleinstunternehmen, die bis zu zwei Millionen Euro Umsatz erzielten. Sie können bis zu zehn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen. In der Regel handelt es sich allerdings um Unternehmen mit durchschnittlich zwei bis drei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
Die kleineren, mittelständischen und größeren Unternehmen, die ab 2 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschafteten, stellten zwar nur 4 Prozent oder etwa 1.700 Unternehmen der KKW in Bayern dar, doch ihre wirtschaftliche Bedeutung ist unverkennbar. Sie waren die Hauptträger des Umsatzes und boten bedeutende Beschäftigungsmöglichkeiten in der Branche.
Tabelle 4: Unternehmenstypologie der Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern nach Größenklassen 2018/20212
Das Potenzial der Soloselbstständigkeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft
Die KKW war in der Coronakrise mit signifikanten wirtschaftlichen Einbußen konfrontiert. Eine Gruppe, die vor der Krise noch nicht als relevant wahrgenommen wurde, waren die Soloselbstständigen. Sie stellen eine Untergruppe der Selbstständigen dar, die keine festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und allein für ihr Einkommen verantwortlich sind. In der KKW sind sie zumeist als freiberuflich Tätige3 unterwegs und zählen in wirtschaftlicher Hinsicht in der Regel zu den kleineren Unternehmen.
Die Darstellung der Soloselbstständigen erfolgt nach verschiedenen Umsatzgrößenklassen, da ihre wirtschaftliche Lage in der Regel fragiler ist, je kleiner die Umsätze sind.
Die 31.866 Soloselbstständigen stellten mit einem Anteil von 77 Prozent die größte Gruppe unter den Selbstständigen und Unternehmen dar. Ihr Umsatzanteil von 2,6 Milliarden Euro machte allerdings nur 6 Prozent des Umsatzes der KKW aus. Im Jahr 2021 entsprach dies einem Pro-Kopf- Umsatz von rund 82.700 Euro.
Größenklassengliederung der Soloselbstständigkeit nach Umsatzgruppen4
„Kleine“ Soloselbstständige (I.)
Umsatz: 17.500/22.000 – 50.000 Euro
Die „kleinen“ Soloselbstständigen haben im Zeitraum 2018 bis 2021 starke Verluste erlitten. Zum einen sank ihre Zahl im Jahr 2021 auf 12.030 und nahm damit um 28,2 Prozent gegenüber 2018 ab. Des Weiteren verzeichnete diese Gruppe einen Umsatzrückgang von 22,7 Prozent. Durch die Anhebung der Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmen im Jahr 2020 von 17.500 auf 22.000 Euro Jahresumsatz, ist die Schrumpfung der Zahl der „kleinen“ Soloselbstständigen zum Teil auf die Änderung der Erfassungsregel zurückzuführen. Dennoch bleibt diese Gruppe mit einem Anteil von 29 Prozent die größte Teilgruppe. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Umsatz betrug rund 35.000 Euro.
„Mittlere“ Soloselbstständige (II.)
Umsatz: 50.000 – 100.000 Euro
Die „mittleren“ Soloselbstständigen haben im Pandemie-Jahr 2020 zwar rund 10 Prozent ihres Bestandes und 10 Prozent ihres Umsatzes verloren. Im Anschluss ist jedoch ein leichter Anstieg zu verzeichnen, der allerdings nicht das Niveau von 2021 erreicht. Der Pro-Kopf-Umsatz lag bei rund 71.000 bis 72.000 Euro. Der Bestand der „mittleren“ Soloselbstständigen verringerte sich im Jahr 2021 auf 10.377, was gegenüber 2018 einem Rückgang von 10,2 Prozent entspricht. Der Umsatz sank im gleichen Zeitraum auf 743 Millionen Euro, was einem Rückgang von 9,9 Prozent entspricht.
„Größere“ Soloselbstständige (III.)
Umsatz: 100.000 – 250.000 Euro
Die Gruppe der „größeren“ Soloselbstständigen hat den Pandemie-Einbruch des Jahres 2020 nahezu überwunden. Zwar verzeichnete sie zunächst einen Rückgang um 7,0 Prozent, doch bereits im Folgejahr 2021 waren wieder positive Entwicklungen zu beobachten. Die Zahl der „größeren“ Soloselbstständigen stieg auf 9.459, der Umsatz auf 1,48 Milliarden Euro, was Zuwachsraten von 2,0 Prozent bzw. 2,7 Prozent im Zeitraum 2018 bis 2021 entsprach.
„Große“ Selbstständige mit Beschäftigten (IV.)
Umsatz: ab 250.000 Euro
Die Gruppe der „großen“ Selbstständigen und Unternehmen, der 23 Prozent aller Selbstständigen und Unternehmen zuzurechnen sind, musste im Vergleichszeitraum 2018 bis 2021 beim Bestand noch ein kleines Minus von 0,4 Prozent hinnehmen. Der Umsatz erreichte aber 2021 wieder einen sehr guten Wert, der 10,2 Prozent über dem des Jahres 2018 lag.
- Tab. 3 Hinweis Die „Kleinunternehmergrenze“ wurde im Jahr 2020 von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Jahresumsatz angehoben. Quelle Umsatzsteuerstatistik, LfStat Bayern; eigene Schätzungen und Berechnungen, Michael Söndermann/Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln. ↩︎
- Tab. 4 Hinweis Mini-Selbstständige mit weniger als 17.500 (ab 2020: 22.000 Euro) Umsatz werden im Rahmen der jährlichen Voranmeldung von den Steuerbehörden nicht erhoben. Ab dem Jahr 2020 wurde die Umsatzgrenze auf 22.000 Euro erhöht, sodass ein Teil der Soloselbstständigen im Jahr 2020 durch diese statistische Änderung nicht mehr in dieser Tabelle erfasst sind. Das bedeutet einen Bruch in der Zeitreihe. Quelle Umsatzsteuerstatistik-Voranmeldung, LfStat Bayern; eigene Schätzungen und Berechnungen, Michael Söndermann/Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln. ↩︎
- Einkommensteuerstatistik 2019. ↩︎
- Tab. 5 Hinweis Größenklassen wurden in Anlehnung an die Größenklassengliederung von Destatis definiert. Quelle Eigene Zusammenstellung, Michael Söndermann/Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln. ↩︎